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Punkteregelung in Flensburg: Was hat sich mit der Reform geändert?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Der Begriff Punkte in Flensburg ist leider zweideutig. Um Ihnen besser weiterzuhelfen, treffen Sie bitte eine Auswahl:

Die neue Verkehrspunkte-Regelung in Flensburg

Ab wann gilt die neue Punkteregelung in Flensburg? Das ist bereits seit Mai 2014 der Fall.
Ab wann gilt die neue Punkteregelung in Flensburg? Das ist bereits seit Mai 2014 der Fall.

Seit Mai 2014 gibt es eine neue Punkteregelung für den Verkehr auf deutschen Straßen. Konnten Sie auf Ihrem Konto in Flensburg zuvor noch 18 Punkte sammeln, wird der Führerschein nun bereits mit Erreichen von acht Punkten entzogen. Dementsprechend werden Verstöße nun allerdings auch anders sanktioniert – Punkte in Flensburg werden nicht mehr so schnell vergeben wie zuvor. Bußgelder für einzelne Vergehen im Straßenverkehr haben sich im Vergleich zum alten Punktesystem hingegen teilweise erhöht.

Im Zuge der neuen Punkteregelung wurde auch das ursprüngliche Verkehrszentralregister (VZR) in das neue Fahreignungsregister (FAER) überführt. Hierin werden Verstöße im Straßenverkehr gespeichert, die als Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gelten. Entsprechend vergebene Punkte sowie verhängte Fahrverbote werden ebenso gespeichert wie Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden über die Entziehung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.

Das FAER übermittelt nicht nur Informationen an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden und die Polizei. Als Betroffener können Sie auch Auskünfte über Ihre gespeicherten Verkehrsverstöße beantragen.

Geringfügige Ordnungswidrigkeiten, die lediglich mit einem Verwarnungsgeld bis 55 Euro geahndet werden, werden nicht im FAER gespeichert.

FAQ: Punkteregelung

Für wen ist die Punkteregelung relevant?

Die Punkteregelung betrifft Autofahrer. Haben sich acht Punkte in Flensburg angesammelt, wird der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft und verliert seine Fahrerlaubnis.

Wann bekomme ich Punkte in Flensburg?

Punkte werden bei schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten verhängt. Beispielsweise wenn Verkehrsteilnehmer einen Rotlichtverstoß begehen.

Werden die Punkte irgendwann gelöscht?

1 Punkt verjährt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 und 3 Punkte nach 10 Jahren. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zum Punkteverfall.

Punkte in Flensburg und ihr Verfall: Neuregelung

Auf welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr das Fahreignungs-Bewertungssystems anzuwenden ist, zeigt Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Grundsätzlich können auf bestimmte Verstöße auch nach der in Flensburg neuen Punkteregelung ein bis drei Punkte folgen. Wie viele Punkte vergeben werden, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Auch wann die Punkte in Flensburg verfallen, unterliegt einer Neuregelung. Gemäß § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) findet die Verjährung der Punkte in Flensburg nach der Neuregelung nach folgendem Schema statt:

Art des Verkehrs­verstoßesEr­höhung des Punkte­kontos um…Verjäh­rung nach…
Verkehrssicher­heitsbeeinträch­tigende Ordnungs­widrigkeiten (z.B. Handy­verstoß, geringe Geschwin­digkeitsü­berschreitung)1 Punkt2 Jahren und 6 Monaten
besonders verkehrs­sicherheitsbe­einträchtigen­de Ordnungs­widrigkeiten (z. B. Alkohol­delikte, Wenden auf der Autobahn)2 Punkte5 Jahren
Straftaten mit Ent­ziehung der Fahrer­laubnis (z. B. Voll­rausch, fahrlässige Körper­verletzung)3 Punkte10 Jahren

Seit der Punktereform ist die Verjährung der Punkte in Flensburg starr. Die alte Regelung sah vor, dass Punkte nicht verfallen, wenn während ihrer Tilgungsfrist neue Punkte hinzukommen. Weiterhin wurden bis Ende April 2014 alle Punkte auf dem Konto als Gesamtheit betrachtet. Das bedeutete, dass sich die Tilgungsfristen aller bereits vorhandenen Punkte verlängerte, wenn ein neuer Punkt hinzukam.

Das ist mit der neuen Punkteregel in Flensburg nicht mehr der Fall. Unter dieser wird jeder Punkt individuell betrachtet. Das Hinzukommen eines neuen Punktes beeinflusst die Tilgung eines alten Punktes nach der neuen Punkteregelung nicht mehr.

Der Zeitraum, nach dem die Tilgung erfolgt ist, beginnt jeweils mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides.

Überliegefrist: Ist ein getilgter Punkt auch gelöscht?

Nachdem die Punkteregelung neu modifiziert wurde, wird die Fahrerlaubnis bereits bei acht Punkten entzogen.
Nachdem die Punkteregelung neu modifiziert wurde, wird die Fahrerlaubnis bereits bei acht Punkten entzogen.

Ist die Tilgungsfrist eines Punktes abgelaufen, beginnt die einjährige Überliegefrist. Während dieser Zeit wird der entsprechende Punkt gewissermaßen aufbewahrt, zählt aber nicht mehr zum Punktestand des Kontos. Erst nach Ablauf der Überliegefrist wird ein Punkt dauerhaft aus dem Register gelöscht. Rechtlich geregelt ist das in § 29 Absatz 6 Satz 2 StVG.

Punkte, die sich in der Überliegefrist befinden, können auch nach der neuen Punkteregelung noch zur Überprüfung des Gesamtpunktestandes zu einem bestimmten Zeitpunkt herangezogen werden. Relevant ist das in Fällen, in denen ein Fahrverbot verhängt werden kann. Überschneiden sich verschiedene Fristen, könnte es ohne die Überliegefrist dazu kommen, dass der Punktestand des Kontos verzerrt dargestellt wird, was das Fahrverbot nicht ermöglichen würde.

Beantragen Sie einen Auszug aus dem FAER, können Sie sich nicht nur einen Überblick darüber verschaffen, welche Verstöße Sie begangen haben. Nach der Neuregelung haben einzelne Punkte in Flensburg deutlich mehr Gewicht, sollten Sie nun doch nicht mehr als sieben Punkte auf dem Konto haben. Den Punktestand vor Augen zu haben, ist also nach Einführung der neuen Punkteregelung gewissermaßen noch wichtiger. Abgesehen davon erhalten Sie durch die Einsicht ins FAER aber auch Auskunft über Punkte, die sich bereits in der Überliegefrist befinden.

In bestimmten Situationen können Punkte, die sich in der Überliegefrist befinden, zum Punktestand des Verkehrssünders hinzugerechnet werden. Über die Reaktivierung eines Punktes entscheidet die zuständige Behörde.

Mehr zur Überliegefrist erfahren Sie auch in unserem Video:

Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!

Punkte abbauen nach der neuen Regelung der Punkte in Flensburg

Gemäß neuer Punkteregelung ist Ihr Führerschein zunächst einmal weg, sobald Sie acht Punkte auf Ihrem Konto haben. Um das zu verhindern, steht Ihnen die Möglichkeit des Punkteabbaus durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar zur Verfügung. Allerdings ist es nur möglich, einen Punkt hierdurch abzubauen, wenn Sie während der letzten fünf Jahre kein Fahreignungsseminar zu diesem Zweck erfolgreich abgeschlossen haben.

Geändert hat sich auch die Verjährung der Punkte: Die Regelung aus Flensburg sieht starre Tilgungsfristen vor.
Geändert hat sich auch die Verjährung der Punkte: Die Regelung aus Flensburg sieht starre Tilgungsfristen vor.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Ihr Konto in Flensburg höchstens fünf Punkte aufweist. Beträgt Ihr Kontostand sechs oder sieben Punkte, können Sie zwar ebenfalls an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, aber keinen Punkt hierdurch abbauen. In diesem Fall müssen Sie die gesetzlichen Tilgungsfristen abwarten. Da diese je nach Verkehrsverstoß bis zu zehn Jahre beträgt, sollte frühzeitig mit dem Abbau begonnen werden.

Das Fahreignungsseminar umfasst einen verkehrspädagogischen und einen verkehrspsychologischen Teil. Die erste Teilmaßnahme wird von einem Fahrlehrer durchgeführt, der auf die Teilnehmer zugeschnittene Inhalte zu Verkehrsregeln und Gefahrenbewusstsein vermittelt. Die zweite Teilmaßnahme wird von einem Verkehrspsychologen geleitet, der mit den Teilnehmern individuelle Strategien der Verhaltensänderung ausarbeitet.

Die neue Punkteregelung führte auch dazu, dass sich die Ausgaben, die für die Schulung aufgebracht werden müssen, erhöhten. Deren Inhalte sind nun qualitativ hochwertiger. Sie müssen daher etwa 400 bis 500 Euro für die Teilnahme einkalkulieren.

Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungen finden durch die neue Punkte-Regel nur noch während der Probezeit Anwendung.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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