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Die Geldstrafe als Sanktion im Strafrecht

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Geldstrafe: Welche Regelungen müssen dabei beachtet werden?

Geldstrafe bspw. bei Beleidigung: Wer bekommt eigentlich das Geld, das der Täter zahlen muss?
Geldstrafe bspw. bei Beleidigung: Wer bekommt eigentlich das Geld, das der Täter zahlen muss?

Die Geldstrafe in Deutschland ist ein Instrument im Strafrecht, um den Täter durch Entzug von Geld bzw. von Vermögen für sein rechtwidriges Verhalten zu belangen. Tatsächlich stellt dies eine der ältesten Strafformen dar. Der Täter soll auf diese Weise in einem gewissen Maß und für einen bestimmten Zeitraum in seinen Konsummöglichkeiten eingeschränkt werden und zahlt die betreffende Summe an den Staat bzw. an den Justizhaushalt des entsprechenden Bundeslandes.

Tatsächlich wurde eine solche Strafe jedoch für lange Zeit auch als Ausgleich bzw. als Wiedergutmachung gesehen, bei welcher der Beschuldigte die Geldstrafe direkt an das Opfer zahlte.

Wo die Grundlagen für eine Geldstrafe festgehalten sind, wie diese berechnet wird und welche Varianten bei der Abgeltung derselben zum Zuge kommen dürfen, das erfahren Sie in dem folgenden Artikel.

FAQ: Geldstrafe

Wobei handelt es sich genau um eine Geldstrafe?

In Deutschland wird die Geldstrafe eingesetzt, um das gesetzeswidrige Verhalten einer Person zu sanktionieren. Sie kann ausschließlich durch ein Urteil oder einen Strafbefehl verhängt werden.

Wie setzt sich die Höhe einer Geldstrafe zusammen?

Eine Geldstrafe setzt sich normalerweise aus Tagessätzen (Anzahl der Tage) und der Tagessatzhöhe (zu zahlender Betrag) zusammen. Werden die beiden miteinander multipliziert, erhalten Sie den letztendlich zu zahlenden Betrag. Eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 80 Euro würde beispielsweise einen Betrag von 1.600 Euro bedeuten.

Womit muss ich rechnen, wenn ich eine Geldstrafe nicht bezahle?

Zahlen Sie eine Geldstrafe nicht, folgt zunächst einmal eine Ermahnung. Die Staatsanwaltschaft kann zudem einen Vollstreckungsauftrag erteilen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was genau ist eine Geldstrafe? Allgemeines zur dieser Strafform

Die Grundlage für Geldstrafen ist im Strafgesetzbuch (StGB) festgehalten und ist dementsprechend, wie erwähnt, eine Strafform im Strafrecht. Daher kann nur ein Urteil oder ein Strafbefehl eine Geldstrafe verhängen. Eine Einstellung des damit verbundenen Strafverfahrens und damit eine Aussetzung der Geldstrafe ist möglich, wenn Sie Einspruch gegen dieses Urteil einlegen. Dazu haben Sie grundsätzlich das Recht. Sie sollten sich jedoch im Idealfall dafür an einen Rechtsanwalt wenden.

Tatsächlich ist die Geldstrafe jene Sanktion, welche am häufigsten verhängt wird. Sie macht etwa 80 Prozent der in der Bundesrepublik verhängten Strafen aus. Die restlichen 20 Prozent sind Freiheitsstrafen. Im Vergleich zur Freiheitsstrafe ist die Geldstrafe dabei die mildere Sanktion.

Bei beiden Formen handelt es sich jedoch um Hauptstrafen. Das bedeutet, dass diese mit Nebenfolgen verbunden werden können wie

  • mit einem Fahrverbot (selbst wenn die Straftat nicht mit dem Führen eines Kfz zusammenhängt)
  • mit Nebenfolgen gemäß § 45 StGB (bspw. der Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen für fünf Jahre)
  • mit der Einziehung von ggf. bei der Straftat erworbenen Nutzungen oder Gegenständen

Hierbei sollte Sie beachten, dass Sie in der Regel keine Geldstrafe statt einem Fahrverbot erreichen können. Viel eher ist in diesem Zusammenhang von einem Bußgeld die Rede – so ist es in Einzelfällen möglich, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln.

Demzufolge ist die Geldstrafe zu unterscheiden von folgenden Sanktionsformen:

  1. Bußgelder
  2. Zwangsgelder
  3. Ordnungsgelder

So werden bspw. Bußgelder in der Regel für Ordnungswidrigkeiten verhängt – dafür ist in den meisten Fällen die Polizei zuständig. Anders verhält es sich bei einer Geldstrafe: Hier muss ein Gericht entscheiden, ob und in welcher Höhe diese angebracht ist.

Berechnung der Geldstrafe: Die Tagessätze

Die Geldstrafe wird gemäß StGB in Tagessätzen gerechnet, welche wiederum an das Einkommen des Verurteilten angepasst sind.
Die Geldstrafe wird gemäß StGB in Tagessätzen gerechnet, welche wiederum an das Einkommen des Verurteilten angepasst sind.

In Deutschland gibt es keine pauschalen Geldstrafen. Fragen Sie sich also bspw. im Zusammenhang mit einer Körperverletzung hinsichtlich der Geldstrafe: Wie hoch ist diese?, dann kann auf diese Frage keine einfache Antwort gegeben werden.

Viel eher wird hier anhand von Tagessätzen eine individuelle Strafe für den Beschuldigten festgesetzt. Dabei ist zum einen die Höhe bei der Berechnung vom Tagessatz einer Geldstrafe entscheidend, zum anderen die Anzahl der Tagessätze.

Dementsprechend heißt es in § 40 Abs. 2 StGB:

Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.

Eine Tagessatzhöhe wäre demnach das Nettoeinkommen des Täters geteilt durch 30 (= Tage im Monat). Dabei können mindestens 5 und höchstens 360 volle Tagessätze festgelegt werden. Diese können sich auf mindestens einen Euro und höchstens 30 000 Euro belaufen.

Um auf die oben gestellte Frage zurückzukommen: Die Höhe vom Tagessatz bei einer Geldstrafe für Körperverletzung wird an dem Einkommen des Täters festgemacht, die Anzahl der Tagessätze an der Schwere der Tat. Geht es bspw. um fahrlässige Körperverletzung, woraus eher unerhebliche Verletzungen resultierten, werden häufig etwa 20 Tagessätze verhängt. Fallen die Verletzungen schwerer aus, erhöht sich in der Regel auch die Anzahl der Tagessätze.

Wenn Sie die Geldstrafe nicht zahlen können: Diese Möglichkeiten gibt es!

Auch wenn die Geldstrafe in der Regel an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters angepasst sind, kann es vorkommen, dass jemand die geforderte Summe nicht aufbringen kann oder will. Folgende Alternativen können in diesem Fall zum Einsatz kommen.

Die Geldstrafe in Raten zahlen

Um die Geldstrafe bzw. die Tagessätze in Ratenzahlung aufzubringen, kann der Betroffene diesbezüglich einen Antrag stellen. Dabei muss er in der Regel auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen, um die Zahlungsunfähigkeit nachweisen zu können. In Bezug auf die Dauer dieser Ratenzahlung gibt es keinen Maßstab.

Dennoch darf auch hier die Geldstrafe durch die Ratenzahlung und deren Höhe nicht den Bestrafungscharakter verlieren, auch wenn bei einem Stattgeben des Antrags die Raten so bemessen werden, dass diese für den Täter zumutbar sind.

Die Geldstrafe absitzen nach Tagessatz

Kann die Geldstrafe gar nicht erbracht werden, ist die Ersatzfreiheitsstrafe eine Möglichkeit. Wie eine Freiheitsstrafe wird eine Geldstrafe hier durch Inhaftierung abgegolten. Ein Tagessatz entspricht dabei einem Tag Haft. Dem Betroffenen ist es jedoch freigestellt, durch die finanzielle Tilgung der Geldstrafe die Inhaftierung sofort zu beenden.

Die Geldstrafe in Sozialstunden umwandeln

Eine weitere Alternative ist es, Sozialstunden statt der Geldstrafe abzuleisten. Auch hier muss der Verurteilte einen Antrag auf die Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit stellen und seine Zahlungsunfähigkeit nachweisen. Ein Tagessatz entspricht dabei üblicherweise sechs Stunden. Bei Bewilligung des Antrags wird dem Betroffenen anschließend mitgeteilt, wo er die Sozialstunden ableisten soll bzw. an welche Vermittler er sich dafür wenden muss. Auch hier kann jederzeit durch das finanzielle Begleichen der restlichen Strafe die freie Arbeit beendet werden.

Geldstrafe nicht bezahlt: Ist ein Haftbefehl die Folge?

Folgt ein Haftbefehl wegen nicht gezahlter Geldstrafe, wenn ich diese nicht begleichen kann?
Folgt ein Haftbefehl wegen nicht gezahlter Geldstrafe, wenn ich diese nicht begleichen kann?

Sollte der Verurteilte unerwarteterweise nicht zahlen können – etwa, wenn bei der Geldstrafe die Ratenzahlung nicht eingehalten wurde, dann droht nicht sofort eine Haftstrafe. Stattdessen erfolgt zunächst eine Ermahnung mit einer Frist, in welcher die Strafe zu zahlen ist. Verstreicht auch diese, ohne dass eine Tilgung der geforderten Summe zustande kam, erhält die Staatsanwaltschaft in der Regel einen Vollstreckungsauftrag. Damit darf eine Pfändung in das bewegliche Vermögen vorgenommen werden. Die gepfändeten Gegenstände werden öffentlich versteigert und der Erlös wird der Staatskasse zugesprochen.

Ist auch die Pfändung erfolglos, wird der Betroffene zur Verbüßung der Geldstrafe durch die Ersatzhaftstrafe geladen. Erst, wenn dieser Ladung nicht nachgekommen wird, und die Summe noch immer nicht gezahlt wird, ergeht Haftbefehl wegen nicht gezahlter Geldstrafe. Dennoch ist es auch in dieser Situation noch möglich, die Geldstrafe statt der Freiheitsstrafe abzuleisten, wenn diese schlussendlich doch gezahlt werden kann.

Wie wirkt sich die Geldstrafe auf das Führungszeugnis aus?

Bis zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen gibt es in der Regel keinen Eintrag in das Führungszeugnis. Sie sind folglich noch nicht vorbestraft.

Das gilt jedoch nicht, wenn es bereits einen anderen Eintrag im Bundeszentralregister gibt, bzw. dieser hinzukommt. Sollte es demnach zu zwei Geldstrafen innerhalb von fünf Jahren kommen, wird mindestens die zweite im Führungszeugnis eingetragen.

Darüber hinaus gibt es Ausnahmen von der 90-Tagessätze-Regelung. Diese gilt nicht für Straftaten nach §§ 174 bis 180 oder 182 StGB.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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9 Kommentare

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  1. Manuela
    Am 19. Januar 2024 um 20:12

    Wir haben im Bekanntenkreis jemanden, dessen Führerschein seit 2022 von der Führerscheinbehörde eingezogen wurde .
    Diese Person fährt trotzdem weiter und wurde schon 5 x beim fahren ohne Führerschein erwischt .
    Dies ist also polizeilich bekannt .
    Aber es passiert nix , dies ist in meinen Augen eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmer.
    Was kann man unternehmen, damit diese Person nicht mehr fährt ?

  2. Leila
    Am 24. August 2023 um 17:01

    Ich habe von der Staatsanwaltschaft einen Brief bekommen wenn ich in fünf Tagen nicht bezahle ,(kann ich auch nicht .) es steht aber nicht wenn ich die Haft antreten muss es steht nur wie lange. Ich habe mich mit der Saatsanwaltschaft schon in Verbindung gesetzt um eine Ratenzahlung zu bekommen aber die haben mir das verweigert. Kann ich noch was tun um die Haft zu vermeiden. Und wenn ich die Haft antrete muss ich dann noch mal vorm Richter.

    • Honso
      Am 27. September 2023 um 10:58

      Dann hast du entweder nicht richtig gut geschrieben oder zu Arrogant etc., man weiß es ja leider nicht. Vl hast du dich auch nicht ordentlich genug ausgedrückt.
      Nimmt 50-60€ in die Hand, geht zu einen Anwalt deines Vertrauenes und sag was sache ist. Der wird die Staatsanwaltschaft in kenntniss setze und für dich eine Ratenzahlung beantragen.
      Wenn die Summe aber zu Hoch ist… Sagen wir mal 5000€ und du nur 25€ im Monat zahlen möchtest, können sie es ablehnen. Denn da kann man davon ausgehen das du irgendwann nicht mehr kannst oder willst.
      Bei einer Summe von zb. 1000€ sollte man ca 50€ im Monat zahlen müssen, denn das sind knapp 2 Jahre die du abzahlst.

  3. Roman
    Am 1. August 2023 um 11:12

    Die Antwort auf die Frage vom Evgen würde auch mich interessieren, werden die Fragen hier beantwortet?
    Welchen Wert hat eine geleistete Stunde in Euro? Gibt es eine Tabelle oder etwas wonach sich der Stundensatz richtet? Meine Erfahrung ist, dass die Geldstrafe einfach in Tagesätze je z.B. 6 Stunden geteilt werden. Beispiel: 1.120 € Strafe/6=180 Stunden also 30 Tagesätze, 600€ Strafe/6= 100 Stunden etwa 15,5 Tagesätze

  4. Evgen
    Am 12. Juni 2023 um 14:32

    Ich habe eine Geldstrafe und leiste momentan sozialsunden ab. Welchen Wert hat eine geleistete Stunde in Euro? Gibt es eine Tabelle oder etwas wonach sich der Stunde Satz richtet?

  5. r,hendrik
    Am 17. März 2021 um 10:05

    Eine Person gräbt Märzenbecher im Wald aus und wird von Passanten angezeigt, mit weicher Bestrafung hat die Person in Thüringen zu rechnen ?

  6. Ursula B
    Am 15. Februar 2021 um 13:29

    Bitte um einen Bussgeldkatalog

  7. Feid
    Am 26. November 2020 um 14:49

    Ich habe viele Geldstrafen und ich möchte sie alle bezahlen, wie ich zeige, wenn ich Geld bezahlen muss

  8. Chrysovalantis
    Am 30. September 2019 um 22:49

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    was wenn jemand seine Geldstrafe 30 TS x 25 Euro nicht gezahlt hat und sich nicht zum gegebenen Termin in der JVA meldet der Haftbefehl eingeht und der Mann flüchtig ist. War an dem Tag als die Polizei an der Tür klingelte nicht da. Frage gilt dieser Haftbefehl wegen Beleidigung wirklich 5 Jahre lang also so lange bis die Verjährung eintritt oder ist es so das nach 2 Jahren der Haftbefehl nicht mehr vollstreckt wird?
    Wo wird nach ihm gefahndet? In den Flughäfen?
    Beispiel :nach 2 Jahren nach Erlass will vom Flughafen München will in den Urlaub fliegen . Wissen das die Polizisten am Schalter auch wenn es sich um Flüge innerhalb der EU handelt und der gesuchte EU Bürger ist?
    Und wenn schon wird der Haftbefehl nach 2.5 Jahren vollstreckt oder muss man dann 5 Jahre wegen Verjährung warten?

    MfG

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